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Negativland vs. U2/Island Records

 

Datum 1991
Land USA

Experimentalmusiker gegen Weltstars und deren Plattenlabel. Wie so oft bei Rechtsstreitigkeiten um Remixes wehrt sich David gegen Goliath. In diesem Fall ging es aus, wie solche Fälle in der Regel ausgehen: David unterliegt und verliert alles. Was ihm übrig bleibt, ist lediglich ein Gegenschlag mit künstlerischen Mitteln.



Der Fall

Im August 1991 veröffentlichte die kalifornische Experimentalband Negativland ihre EP „U2“. Das Design der EP erweckte den Anschein, dass es sich hierbei um eine Veröffentlichung der irischen Weltstars von U2 handelte. Auf der Scheibe befanden sich Remixes, genauer gesagt: Parodien, des U2-Songs „I Still Haven’t Found What I’m Looking For“ aus dem Jahr 1987. Zudem wurden Auszüge eines Rants verwendet, in dem sich der bekannte US-amerikanische Radio-Moderator Casey Kasem negativ über U2 äußert.

U2s Label Island Records klagte gegen die Veröffentlichung wegen Markenrechtsverletzung (durch Verwendung der Bezeichnung U2) und Copyright-Verstoßes. Begründet wurde der Schritt unter anderem damit, dass der Release des neuen U2 Albums „Achtung Baby“ kurz bevor stand und Fans denken könnten, die Negativland-EP sei das neue Album von U2.

Das angerufene US-Bundesgericht erließ sehr kurzfristig eine einstweilige Verfügung gegen die weitere Vermarktung der EP. Negativland und deren Label SST unterwarfen sich in vollem Umfang und mussten weit reichende Maßnahmen ergreifen, um das Album vom Markt zu nehmen. Sämtliche Kopien, einschließlich der Master, aller Kopien des Artworks etc. wurden an Island übergeben und vernichtet. Negativland musste seine Rechte (Copyrights) an Island übertragen und zudem gesamt ca. 70.000 $ Schadensersatz zahlen. Nach Angaben der Band mehr als sie in ihrer bis dahin 14-jährigen Geschichte insgesamt mit ihrer Musik verdient haben.

Das erste Nachspiel: Ein legendäres Interview

In ihrer kreativen Seele offenbar schwer verletzt, unternahm Negativland eine Reihe kurioser Gegenschläge. Legendär ist ein Interview, das der Herausgeber des Musikmagazins „Mondo 2000“, R.U. Sirius, initiiert hatte. Das Management von U2 hatte sich an ihn gewendet und um ein Interview mit dem U2-Gitarrist „Dave „The Edge“ Evans“ gebeten. Hiermit sollte aus Sicht des U2-Managements vor allem auf U2s anstehende Zoo TV Tour hingewiesen werden, auf der U2 viel mit Live Sampling und anderen Remix-Methoden arbeiten wollte. Eben mit Kulturpraktiken, für die Negativland von U2 bzw. Island Records verklagt wurde. Sirius kam die Idee, das Interview gemeinsam mit zwei Mitgliedern von Negativland zu führen, ohne dies zunächst offenzulegen. Erst während des Interviews gaben sich die Negativland-Mitglieder zu erkennen und befragten „The Edge“ nach seiner Haltung zum Rechtsstreit gegen ihre EP. Der Gitarrist gab sich peinlich berührt und erklärte, von Islands Holzhammer-Methoden irritiert gewesen zu sein. Offenbar hatte das Label die Maßnahmen nicht im Einzelnen mit U2 abgesprochen und als die Band Einzelheiten erfuhr, war es schon zu spät, die rechtlichen Schritte zu beenden oder abzumildern.

Das zweite Nachspiel: Künstlerische Abrechnung mit dem Copyright-System

Einige Jahre nach dem U2-Debakel veröffentlichten Negativland den Titel „Fair Use: The Story of the Letter U and the Numeral 2“. Es handelt sich um eine Kombination zwischen einem Buch mit Essays über das Copyright-System und Fair Use sowie einer CD, auf der unter anderem das Video „Gimme The Mermaid“ enthalten ist. Das Video besteht annähernd vollständig aus Snippets, also kurzen übernommenen Videosequenzen. Zu dem Song „Gimme Gimme Gimme“ von Black Flag schreit hier die „Kleine Meerjungfrau“ aus dem bekannten Disneyfilm mit der Stimme eines Copyright-Anwalts: „You can’t use it without my permission … I’m gonna sue your ass!“

Titelbild: Negativland © 2010 Magdalena Blaszczuk

Zum Autor:
Till Kreutzer

Dr. Till Kreutzer (geb. 1971) ist Rechtsanwalt, Publizist und Rechtswissenschaftler. Er ist Gründungsmitglied und Redaktionsleiter von iRights.info.

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@iRightsinfo