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Grand Upright Music, Ltd. v. Warner Bros. Records Inc.

 

Datum 1991
Land USA

„Thou Shalt Not Steal“: Grand Upright Music Limited v. Warner Bros. Records Inc., WEA International Inc., Marcel Hall, professionally known as Biz Markie u. a. (United States District Court for the Southern District of New York – USA)



Der Hip Hop der 1980ziger Jahre stand ganz im Zeichen des Sampling. Manche Stücke klingen, als würden sie mehr oder weniger nur aus Samples bestehen, beispielsweise „Pump Up The Volume“ von M|A|R|R|S. Auf Seiten der Künstler schien diese Praxis auf einem, im Zweifel unausgesprochenen, Konsens zu basieren. Zum einen entstand hierdurch eine Art konsensuale kreative Allmende, die auf wechselseitigem Geben und Nehmen basierte. Zum anderen war Sampling Ausdruck von Wertschätzung und Ehrerbietung gegenüber den anderen Künstlern. Rechte für die einzelnen Samples wurden generell nicht „geklärt“, also keine Lizenzen hierfür eingeholt.

Sampling und Recht vor der Biz-Markie-Entscheidung

Aus Sicht von (amerikanischem) Copyright und (europäischem) Urheberrecht fand Sampling lange Zeit in einer Grauzone statt. Höchstrichterliche Rechtsprechung gab es nicht, so dass zumindest unklar war, ob Sampling als kulturelle Praxis ohne Lizenzerwerb gestattet ist. Die Künstler und auch die Musikwirtschaft schien lange Zeit davon auszugehen, zumindest schien Sampling stillschweigend allgemein akzeptiert zu werden.

Der Präzedenzfall

Der Fall Grand Upright Music Limited v. Warner Bros. markierte im Jahr 1991 den rechtlichen und kulturellen Wendepunkt. Auf seinem dritten Album veröffentliche der Rapper Biz Markie den Song „Alone Again“. Hierin enthalten war ein Sample aus dem Titel „Alone Again (Naturally)“ des irischen Singer-Songwriters Gilbert O’ Sullivan.

O’Sullivans Plattenfirma Grand Upright Music verklagte daraufhin Biz Markies Label Warner Bros. sowie den Rapper und seine Produktionsfirma vor dem United States District Court for the Southern District of New York wegen Verletzung des Copyrights.

Richter Kevin Duffy verurteilte die Beklagten. Er verhängte eine Verfügung und Biz Markies LP musste vom Markt genommen sowie Schadensersatz gezahlt werden. Der Richter leitete die Angelegenheit sogar an die Staatsanwaltschaft weiter, damit ein Strafverfahren eingeleitet werde. Den Einwand der Beklagten, dass Sampling nach dem Fair-Use-Grundsatz der US Copyright zulässig sei, ließ das Gericht nicht gelten. Legendär sind die einführenden Worte des Urteils, in denen Judge Kevin Duffy das siebte Gebot der Bibel zitiert: „Thou Shalt Not Steal“. Biz Markie schlug auf seine unnachahmliche komödiantische Art zurück. Sein nächstes Album nannte er „All samples cleared“.

Gilbert O‘ Sullivan

Foto: Flickr-User Rolli22 (CC-BY 2.0)

Die Folgen: Der Niedergang der Sampling-Kultur

Die Biz-Markie-Entscheidung hat die Sampling-Kultur sowie die Musikbranche nachhaltig verändert. Extensives Sampling war im Anschluss nicht mehr möglich, da der Aufwand und die Kosten, für jedes Sample Rechte zu klären, enorm hoch sind. Die Anzahl der Samples verringerte sich massiv. Manche Künstler, wie zum Beispiel Dr. Dre, ersetzten das Sampling zunehmend durch „Interpolation“. Bei dieser Technik werden die übernommenen Musiksequenzen nicht kopiert, sondern neu eingespielt. Auf diese Weise vermeidet der Nutzer zumindest die Rechteklärung vom Tonträgerhersteller, muss aber unter Umständen dennoch Rechte für die übernommenen Teile der Komposition oder des Textes einholen.

Titelbild: Bo Borbyde PedersenBiz Markie at Amager Bio 1 (CC-BY 2.0)

Zum Autor:
Till Kreutzer

Dr. Till Kreutzer (geb. 1971) ist Rechtsanwalt, Publizist und Rechtswissenschaftler. Er ist Gründungsmitglied und Redaktionsleiter von iRights.info.

www.irights-law.de
@iRightsinfo



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